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Gutachten nach § 194 BauGB

Durchgeführt von zertifizierten Sachverständigen 

für Immobilienbewertung, gemäß ISO/IEC 17024, 

ZIS Sprengnetter (S)

Gutachten Wohnung Immobilie
Gutachten München
Gutachten § 194 Vollgutachten

Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB

Das sog. Vollgutachten liefert Ihnen einen genauen Wert für Ihre Immobilie, der sich die Vorschriften der ImmoWertV anlehnt.

  • Präzise & individuelle Wertermittlung

  • Vor Ort Termin mit Sachverständigem

  • Prüfung von Bau- und Altlasten

  • Umfangreiche Objektaufnahme

  • Umfangreiche Fotodokumentation

  • 2 Wertermittlungsverfahren zur Plausibilisierung der Ergebnisse

  • Persönlicher Ansprechpartner

  • ​ca. 60 Seiten

  • u.v.w.

Bewertungsanlässe

  • Gerichtliche Auseinandersetzung

  • Scheidung

  • Erbe und Schenkung

  • Finanzgerichtsverfahren

  • Umfangreiche Vermögensübersicht

  • u.v.w.

Festpreis nach Honorartabelle

Was ist der Unterschied zwischen einer Marktpreisermittlung und einem Verkehrswertgutachten ?

Gutachten nach §194 BauGB (sog. Vollgutachten)

Oft werden Begrifflichkeiten rund um die Marktpreisermittlung falsch interpretiert.

Sobald ein Gutachten für sich in Anspruch nimmt, nach §194 BauGB erstellt worden zu sein, muss es bestimmte Inhalte und einen nachvollziehbaren Aufbau vorweisen. Das BauGB definiert den Verkehrswert wie folgt:

"Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."

Zusätzlich liefert die ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung) weitere Regelungen zum Inhalt und Aufbau eines Gutachtens. Hiernach bestehen folgende Anforderungen (vereinfacht ausgedrückt):

  1. Zustandsbeschreibung - Grundstückszustand / Allgemeine Wertverhältnisse

  2. Angabe des Wertermittlungsstichtags (ggf. unterschiedlich zu Qualitätsstichtag)

  3. Rechtliche Gegebenheiten (Öffentlich rechtlich, privatrechtlich, weitere,...)

  4. Wahl der anzuwendenden Wertermittlungsverfahren und deren Begründung

  5. Verfahrensergebnisse ermitteln

  6. Ableitung und Würdigung des Verkehrswerts

Marktpreisermittlung "Kurzgutachten"

Die Begrifflichkeit Kurzgutachten ist im Kontext der Immobilienwertermittlung häufig anzutreffen. Grundsätzlich gilt, dass es hierfür keine gesetzlichen Rahmenbedingungen gibt. Es ist somit sehr wichtig, dass vor der Auftragserteilung klar definiert wird, für welchen Zweck die Bewertung angewendet verwendet werden soll und welche Inhalte benötigt werden. Speziell in gerichtlichen und steuerlichen Angelegenheiten müssen bestimmte Mindestvoraussetzungen gelten, damit die bestellten Immobilienbewertungen auch vollumfänglich genutzt werden können. Andersherum gilt, dass für außergerichtliche Zwecke Vollgutachten in einigen Fällen "überdimensioniert" sind und auch einfacherer (und kostengünstiger) Verfahren den Auftragszweck des Gutachtenbestellers erfüllen können.

Marktwertermittlung

Umfang

ca. 20-30 Seiten (inkl. Anhang)

Inhalt

Ein bis zwei Wertermittlungsverfahren

Verwendung

  • Kauf und Verkauf

  • Vermögensübersicht

  • einfache Erbauseinandersetzungen

  • einfache Scheidungsanlässe

Bearbeitungszeit

ca. 2-3 Wochen nach Besichtigung und Vorlage aller Objektunterlagen

Vollgutachten nach §194 BauGB

ca. 60 Seiten (inkl. Anhang)

Zwei Wertermittlungsverfahren

  • Behörden (Gerichte, Finanz-amt)

  • Rechtsstreitigkeiten

  • Umfangreiche Vermögensübersicht

ca. 4- 10 Wochen nach Besichtigung und Vorlage aller Objektunterlagen

Kosten

Festpreis: 1.290,- €

optional/ zzgl. 250,-€ : gemäß ISO/IEC 17024 zert. SV

für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (S)

gemäß Honorartabelle, ab 2.308,60 €

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