
| Verkehrswertgutachten zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (i.S.d. §198 BewG)
Immobilienbewertung für steuerliche Zwecke
| Vorabprüfung
Erbschaft | Schenkung
Zur Vorlage beim Finanzamt
Verkehrswertgutachten
Bewertung nach §198 BewG zum Nachweis des niedriegeren gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt bei z.B.:
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Erbschaft
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Schenkung
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Nießbrauch
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Wohnrecht
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u.v.w.

Typisierte Bewertung durch das Finanzamt | Ihre Möglichkeiten
Pauschalbewertung durch das Finanzamt – im Einzelfall höher als der Verkehrswert
Bei Erbschaften und Schenkungen bewertet das Finanzamt Grundstücke mithilfe typisierter, vereinfachter Bewertungsverfahren. Diese Verfahren können im Einzelfall dazu führen, dass der angesetzte Wert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt. Dies kann unnötige steuerliche Nachteile zur Folge haben.
Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts
Um steuerliche Nachteile durch die typisierte Grundbesitzbewertung zu vermeiden, besteht nach § 198 BewG die Möglichkeit, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Dies dient als wichtiger Ausgleich zwischen einer pauschalierter Bewertung (durch das Finanzamt) und individueller Gerechtigkeit.
Lohnt sich ein Gutachten im Erb- oder Schenkungsfall?
Ob sich ein Verkehrswertgutachten wirtschaftlich lohnt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Jeder Bewertungsfall ist individuell. Eine seriöse Einschätzung erfordert stets eine Prüfung der konkreten Objekt- und Bewertungsgrundlagen.
Alles wichtige auf einem Blick
Erfüllen unsere Sachverständigen die Voraussetzungen gem. §198 BewG ?
Wir legen besonderen Wert auf Transparenz und fachliche Qualität. Die mit diesem Thema betrauten Sachverständigen sind „gemäß ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (S)“ zertifiziert. Die Zertifizierung ist von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) anerkannt und erfüllt die Voraussetzungen für die Akzeptanz durch die Finanzämter.
Unsere
Zertifikate | Qualifikationen
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Gemäß ISO/IEC17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (S)
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Zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert (LS)
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Sachverständiger für die Markt- undBeleihungswertermittlung (Sprengnetter Akademie)
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Bauschadensbewerter (DIA)
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geprüfter Sachverständiger für Wohnflächenberechnung (Wohnflächen Akademie)
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Wertermittler (TRA) | TÜV Rheinland
Verkehrswertgutachten nach §198 BewG
Unser Serviceversprechen:
Ihr Kostenschutz
Ablauf





Ein Verkehrswertgutachten nach §198 BewG ermittelt den individuellen Wert Ihrer Immobilie für Erbschaften und Schenkungen. Es berücksichtigt unter anderem Lage, Zustand, rechtliche Gegebenheiten und aktuelle Marktdaten nach den Vorgaben der ImmoWertV.



Sie beauftragen uns mit der Erstellung eines Gutachtens. Sollte sich im Zuge unserer Vorabbewertung ergeben, dass der ermittelte Verkehrswert über dem Ansatz des Finanzamts liegt, brechen wir auf Wunsch das Gutachten ab und berechnen lediglich 1.200 € inkl. MwSt. zzgl. Auslagen. So entstehen Ihnen keine weiteren Kosten für Erstellung des Gutachtens. Bei Fertigstellung des Gutachtens erfolgt die Abrechnung transparent gemäß unserer Honorartafel.
In einem kostenfreien telefonischen Erstgespräch beantworten wir Ihre Fragen und klären zusammen, welche Wertermittlung für Sie am besten geeignet ist.
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Objektaufnahme und Besichtigung
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Prüfung und Würdigung aller relevanten Unterlagen
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Erhebung und Analyse der wertrelevanten Daten
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Abgleich mit Marktdaten des Gutachterausschusses
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Ableitung des vorläufigen Verkehrswerts
Wir haben einen hohen Qualitätsstandard. Daher werden unsere Gutachten im 4-Augen-Prinzip kontrolliert.
Sie erhalten termingerecht Ihr Gutachten.
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen auch nach Erhalt des Gutachtens bei Fragen weiterhin zur Verfügung.
Unser Anspruch
Ob Erbschaften, Schenkungen oder komplexe Nießbrauch- und Wohnrechtsfälle – wir betrachten jede Immobilie individuell. Standardisierte Abläufe gibt es bei uns nicht: Wir berücksichtigen alle Besonderheiten, um belastbare, nachvollziehbare Werte zu liefern, die Eigentümern, Erben und Beratern echte Orientierung geben. So schaffen wir Transparenz und Sicherheit – von der ersten Analyse bis zum vollständigen Gutachten.
Standorte
Büro München
Rosa- Bavarese- Straße 3
80639 München
Büro Starnberg
Gautinger Straße 9
82319 Starnberg
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Kundenstimmen
Das Sachverständigenbüro hat mich durch ihre Kompetenz und Professionalität überzeugt. Das benötigte Gutachten für eine zu verkaufende Immobilie wurde schnell und präzise erstellt. Besonders beeindruckt hat mich die klare Kommunikation, die verständliche Aufbereitung der Ergebnisse ...
Vendi Kupfer
Ich habe ein Kurzgutachten beauftragt und ich bin sehr zufrieden mit dem Gutachten und der Kundenbetreuung. Das Gutachten wurde innerhalb der zugesagten Zeitspanne fertiggestellt, die Ergebnisse sind transparent und verständlich dargestellt.
Thomas Spannbauer
Ich bin sehr zufrieden mit der Zusammenarbeit. Die Kommunikation war stets freundlich, professionell und transparent. Termine wurden zuverlässig eingehalten, und das Gutachten wurde zeitnah sowie nachvollziehbar erstellt.
Besonders hervorheben möchte ich die fachliche Kompetenz ...
Georgiana Zacharaki
Sachverständigenqualität auf höchstem Niveau
zertifiziert gemäß DIN EN ISO/IEC 17024
Sachverständige unseres Büros sind gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (S). Wir stehen für höchste fachliche Kompetenz und unabhängige Gutachten. Unsere Qualifikation gewährleistet zuverlässige Immobilienbewertungen auf Basis international anerkannter Standards.





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Rechtliche Anlässe

Verkehrswertgutachten
Wertermittlung im Sinne des §194 BauGB. Bewertung für Gerichte, Finanzbehörden oder notarielle Angelegenheiten.
Vermögensübersicht

Wertermittlung ("Kurzgutachten")
Vermögensübersicht von Immobilienwerten zur Ermittlung realistischer Marktpreise bei z.B. Kauf, Verkauf oder strategischer Planung.
