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Verkehrswertgutachten &194 BauGB

Immobilienbewertung für z.B. gerichtliche oder notarielle Zwecke

Verkehrswertgutachten i.S.d. § 194 BauGB

Zur Vorlage

bei z.B. Gerichten und notariellen Angelegenheiten.

Verkehrswertgutachten

Ein Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB ermittelt den Marktwert Ihrer Immobilie auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben. Es dient als belastbare Entscheidungsgrundlage in rechtlichen und formellen Zusammenhängen wie zum Beispiel: – insbesondere bei Gerichten, notariellen Angelegenheiten oder behördlichen Verfahren.

  • Gerichten 

  • Notarielle Angelegenheiten 

  • Behördlichen Verfahren

Verkehrswertgutachten Immobilie

Ein Verkehrswertgutachten wird dann relevant, wenn eine objektive und belastbare Bewertung erforderlich ist.

Wann benötige ich ein Verkehrswertgutachten ?

Ein Verkehrswertgutachten ist insbesondere dann erforderlich, wenn der Wert einer Immobilie verbindlich und nachvollziehbar festgestellt werden muss. Dies ist häufig bei gerichtlichen Auseinandersetzungen oder notariellen Vorgängen der Fall.

Sobald der Immobilienwert rechtlich relevant wird oder gegenüber Dritten Bestand haben muss – beispielsweise vor Gericht, bei notariellen Vereinbarungen oder bei strittigen Fragestellungen – ist eine nachvollziehbare und belastbare Wertermittlung erforderlich. Nur ein Verkehrswertgutachten stellt sicher, dass alle wertrelevanten Faktoren umfassend berücksichtigt und dokumentiert sind.

Warum ist eine fundierte Wertermittlung entscheidend?

Eine fundierte Wertermittlung schafft Klarheit und Sicherheit – insbesondere in Situationen, in denen wirtschaftliche oder rechtliche Interessen aufeinandertreffen. Durch die strukturierte Analyse aller wertrelevanten Faktoren und die Anwendung anerkannter Bewertungsverfahren entsteht eine verlässliche Grundlage, die auch von Dritten akzeptiert wird. So lassen sich Unsicherheiten reduzieren und Entscheidungen auf einer sachlich fundierten Basis treffen.

Alles wichtige auf einem Blick

Erfüllen unsere Sachverständigen die Voraussetzungen gem. §198 BewG ?

Wir legen besonderen Wert auf Transparenz und fachliche Qualität. Die mit diesem Thema betrauten Sachverständigen sind „gemäß ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (S)“ zertifiziert. Die Zertifizierung ist von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) anerkannt und erfüllt die Voraussetzungen für die Akzeptanz durch die Finanzämter.

Unsere

Zertifikate | Qualifikationen

  • Gemäß ISO/IEC17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (S)

  • Zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert (LS)

  • Sachverständiger für die Markt- undBeleihungswertermittlung (Sprengnetter Akademie)

  • Bauschadensbewerter (DIA)

  • geprüfter Sachverständiger für Wohnflächenberechnung (Wohnflächen Akademie)

  • Wertermittler (TRA) | TÜV Rheinland

Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB

Ablauf

Geprüfter Sachverständiger Sprengnetter
DIA Bauschadensbewerter
DIA Zert geprüfter Gutachter Immobilie
DIA DIN17024
DIN17024 Sprengnetter

Ein Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB ermittelt den individuellen Wert Ihrer Immobilie. Es berücksichtigt unter anderem Lage, Zustand, rechtliche Gegebenheiten und aktuelle Marktdaten nach den Vorgaben der ImmoWertV.

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In einem kostenfreien telefonischen Erstgespräch beantworten wir Ihre Fragen und klären zusammen, welche Wertermittlung für Sie am besten geeignet ist. 

  • Objektaufnahme und Besichtigung

  • Prüfung und Würdigung aller relevanten Unterlagen

  • Erhebung und Analyse der wertrelevanten Daten

  • Abgleich mit Marktdaten des Gutachterausschusses

  • Ableitung des vorläufigen Verkehrswerts

Wir haben einen hohen Qualitätsstandard. Daher werden unsere Gutachten im 4-Augen-Prinzip kontrolliert.

Sie erhalten termingerecht Ihr Gutachten.

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen auch nach Erhalt des Gutachtens bei Fragen weiterhin zur Verfügung.

Unser Anspruch

​Ob gerichtliche Verfahren, notarielle Angelegenheiten oder komplexe Bewertungsanlässe – wir betrachten jede Immobilie individuell. Standardisierte Abläufe gibt es bei uns nicht: Wir berücksichtigen alle wertrelevanten Besonderheiten, um nachvollziehbare Verkehrswerte zu ermitteln, die bei Gerichten und  Notaren vorgelegt werden können. 

Standorte

Büro München
Rosa- Bavarese- Straße 3
80639 München

Büro Starnberg
Gautinger Straße 9
82319 Starnberg

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Fordern Sie Ihren kostenfreien Rückruf an.

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Kundenstimmen

Das Sachverständigenbüro hat mich durch ihre Kompetenz und Professionalität überzeugt. Das benötigte Gutachten für eine zu verkaufende Immobilie wurde schnell und präzise erstellt. Besonders beeindruckt hat mich die klare Kommunikation, die verständliche Aufbereitung der Ergebnisse ...

Vendi Kupfer

Ich habe ein Kurzgutachten beauftragt und ich bin sehr zufrieden mit dem Gutachten und der Kundenbetreuung. Das Gutachten wurde innerhalb der zugesagten Zeitspanne fertiggestellt, die Ergebnisse sind transparent und verständlich dargestellt.

Thomas Spannbauer

Ich bin sehr zufrieden mit der Zusammenarbeit. Die Kommunikation war stets freundlich, professionell und transparent. Termine wurden zuverlässig eingehalten, und das Gutachten wurde zeitnah sowie nachvollziehbar erstellt.

Besonders hervorheben möchte ich die fachliche Kompetenz ...

Georgiana Zacharaki

Sachverständigenqualität auf höchstem Niveau

zertifiziert gemäß DIN EN ISO/IEC 17024

Sachverständige unseres Büros sind gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (S). Wir stehen für höchste fachliche Kompetenz und unabhängige Gutachten. Unsere Qualifikation gewährleistet zuverlässige Immobilienbewertungen auf Basis international anerkannter Standards.

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Bewertung im Sinne des §198 BewG zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt.

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Wertermittlung ("Kurzgutachten")

Vermögensübersicht von Immobilienwerten zur Ermittlung realistischer Marktpreise bei z.B. Kauf, Verkauf oder strategischer Planung.

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