Immobilie verschenken in München und Umgebung – das sollten Sie wissen
- SVBI Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung
- 16. Mai
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 20. Mai
Viele Eigentümer in München und dem Umland entscheiden sich dafür, ihre Immobilie bereits zu Lebzeiten an Kinder oder andere nahestehende Personen zu übertragen. Die sogenannte Immobilienschenkung kann nicht nur steuerlich attraktiv sein, sondern ermöglicht auch eine gezielte Nachlassplanung und persönliche Absicherung. Doch wann ist dieser Schritt sinnvoll – und was ist dabei im Raum München besonders zu beachten?

Was bedeutet eine Immobilienschenkung?
Laut § 516 BGB handelt es sich um eine Schenkung, wenn eine Immobilie unentgeltlich übertragen wird – also ohne eine Gegenleistung. In der Praxis ist das häufig Teil einer vorweggenommenen Erbfolge: Eltern überschreiben Haus oder Wohnung an ihre Kinder, während sie selbst noch leben. Gerade in München, einem Markt mit überdurchschnittlichen Immobilienwerten, empfiehlt sich eine strukturierte und gut abgestimmte Vorgehensweise.

Warum eine Immobilie verschenken?
1. Steuern sparen durch kluge Schenkung
Kinder haben alle zehn Jahre einen Steuerfreibetrag von 400.000 Euro – bei den hohen Immobilienwerten in München kann das schnell ausgeschöpft sein. Umso wichtiger ist es, mit einem passenden Verkehrswertgutachten zu arbeiten, den Beschenkten gezielt auszuwählen und ggf. die Schenkung in Teilen zu vollziehen. Übrigens: Bei Schenkungen innerhalb der Familie fällt keine Grunderwerbsteuer an – ein Vorteil gegenüber dem Verkauf.
2. Eigene Rechte wahren – mit Wohnrecht oder Nießbrauch
Auch nach der Schenkung können Sie in Ihrer Immobilie wohnen bleiben – durch Eintragung eines Wohnungsrechts oder Nießbrauchs im Grundbuch. Gerade in beliebten Stadtvierteln wie Schwabing, Bogenhausen oder Neuhausen kann dies entscheidend sein, um die vertraute Wohnsituation zu erhalten. Das Wohnungsrecht und der Nießbrauch senken zudem den steuerlichen Wert – was sich direkt auf die Schenkungssteuer auswirkt.
3. Familienkonflikte vermeiden – klare Regelung statt Erbengemeinschaft
Wer die Immobilie gezielt einer bestimmten Person überträgt, kann familiäre Auseinandersetzungen vorbeugen. In München, wo viele Häuser und Eigentumswohnungen seit Generationen in Familienbesitz sind, kann das helfen, das Familienerbe zu sichern. Pflichtteilsansprüche reduzieren sich zudem über zehn Jahre hinweg um je 10 % – danach erlöschen sie vollständig.
4. Auch sanierungsbedürftige Immobilien übertragen
Ob ein sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus in Giesing oder ein leerstehendes Objekt im Münchner Umland – eine Schenkung kann auch dann sinnvoll sein, wenn der Marktwert niedrig ist. So kommen auch entfernte Verwandte oder enge Freunde als Beschenkte infrage. Wichtig: Über mögliche Mängel oder Instandhaltungsbedarf sollte offen gesprochen werden, um spätere Konflikte zu vermeiden.
5. Rücktritt in Ausnahmefällen möglich
Sollte sich die persönliche Beziehung zum Beschenkten massiv verschlechtern oder eine vertraglich vereinbarte Auflage nicht erfüllt werden, kann eine Schenkung in bestimmten Fällen widerrufen werden. Diese Möglichkeit bietet zusätzliche Sicherheit – gerade bei großen Vermögenswerten.

Warum ein Verkehrswertgutachten sinnvoll sein kann
Um die steuerliche Belastung bei einer Schenkung korrekt einschätzen zu können, benötigen Sie eine belastbare Wertermittlung Ihrer Immobilie. Das gilt besonders in München, wo Lage, Zustand und Marktumfeld enorme Auswirkungen auf den Immobilienwert haben.

Fazit:
Mit Strategie schenken lohnt sich
Wer seine Immobilie im Raum München verschenkt, sollte frühzeitig planen – steuerlich, rechtlich und emotional. Mit der richtigen Herangehensweise lassen sich Steuern sparen, Familienfrieden sichern und persönliche Interessen wahren.
Unser Tipp: Lassen Sie den Marktwert Ihrer Immobilie in München oder Umgebung professionell ermitteln. Wir von SVBI - Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung, helfen Ihnen gerne weiter, mit fundierten Gutachten und individueller Beratung zu den verschiedenen Bewertungsmöglichkeiten.
Hinweis: Bei diesem Beitrag handelt es sich nicht um eine steuerliche oder rechtliche Beratung. Die dargestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung aus Sicht der Immobilienbewertung.
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