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Was ist das Vergleichswertverfahren?

  • Autorenbild: SVBI Sachverständige f. Immobilienbewertung
    SVBI Sachverständige f. Immobilienbewertung
  • vor 20 Stunden
  • 3 Min. Lesezeit

Das Vergleichswertverfahren ist eines der drei gesetzlich geregelten Verfahren der Immobilienbewertung. Neben dem Ertragswertverfahren und dem Sachwertverfahren stellt es das dritte zentrale Verfahren dar, welches in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) verankert ist.


Das Vergleichswertverfahren basiert auf einem Kaufpreisvergleich. Der Verkehrswert einer Immobilie wird entweder direkt über Vergleichspreise oder indirekt über Vergleichsfaktoren abgeleitet.


Vergleichswertverfahren

Gibt es verschiedene Varianten des Vergleichswertverfahrens?

Ja, grundsätzlich wird zwischen zwei Varianten unterschieden:

  • dem Vergleichspreisverfahren

  • dem Vergleichsfaktorverfahren


Was sind die Unterschiede?

Beim Vergleichspreisverfahren erfolgt die Wertermittlung durch den direkten Vergleich mit tatsächlich realisierten Kaufpreisen vergleichbarer Immobilien.

Solche Vergleichspreise können (zertifizierte und vereidigte) Sachverständige beim örtlich zuständigen Gutachterausschuss beantragen.


Das Vergleichsfaktorverfahren hingegen basiert auf durchschnittlichen Verhältniskennzahlen, die aus einer Vielzahl von Kaufpreisen abgeleitet wurden. Der Vergleichsfaktor wird auf eine bestimmte Bezugseinheit bezogen, beispielsweise die Wohnfläche (€/m²).


Beide Verfahren führen letztlich zur Ableitung eines Vergleichswertes, und somit des Verkehrswerts, für das Bewertungsobjekt.



Wie werden Vergleichspreise von Gutachterausschüssen ermittelt?

Gutachterausschüsse führen eine sogenannte Kaufpreissammlung, in der Immobilienkaufpreise erfasst werden. In Deutschland ist jeder Notar verpflichtet, eine Abschrift jedes beurkundeten Immobilienkaufvertrags an den zuständigen Gutachterausschuss zu übermitteln. Auf dieser Grundlage werden die Verträge ausgewertet und um weitere Informationen ergänzt.

Da nicht alle wertrelevanten Angaben im Kaufvertrag enthalten sind (beispielsweise die Wohnfläche bei Eigentumswohnungen), befragen die Gutachterausschüsse die Beteiligten zusätzlich – etwa durch Fragebögen oder die Auswertung von Exposés.



Wie werden Vergleichspreise angegeben?

Die Darstellung der Vergleichspreise hängt von der jeweiligen Datenlage und den verfügbaren Informationen ab.

Neben grundlegenden Angaben wie:

  • Zeitpunkt des Vertragsabschlusses

  • Lage der Immobilie

  • Baujahr

  • Größe des Grundstücks oder der Wohnfläche


werden häufig weitere wertrelevante Merkmale erfasst, zum Beispiel:

  • Ausstattung (z. B. Aufzug)

  • Erhaltungszustand

  • Modernisierungen


Der Gutachter prüft diese Daten und leitet, sofern geeignet, daraus Vergleichspreise für das Bewertungsobjekt ab.



Was ist beim Vergleichspreisverfahren zu beachten?

Der Sachverständige hat zu prüfen, ob die herangezogenen Vergleichspreise geeignet sind.

Geeignete Vergleichspreise liegen vor, wenn die wertbeeinflussenden Merkmale – beispielsweise:

  • Lage

  • Entwicklungszustand

  • Art und Maß der baulichen Nutzung

  • Grundstücksgröße

  • beitragsrechtlicher Zustand

  • Gebäudeart

  • baulicher Zustand

  • Wohnfläche

mit denen des Bewertungsobjekts hinreichend übereinstimmen.

Zudem müssen die Kaufpreise zeitlich ausreichend nah am Wertermittlungsstichtag liegen.


Eine hinreichende Übereinstimmung ist gegeben, wenn vorhandene Abweichungen:

  • keine wesentlichen Wertunterschiede verursachen oder

  • sachgerecht berücksichtigt und angepasst werden können



Was sind Vergleichsfaktoren?

Vergleichsfaktoren sind durchschnittliche, auf eine geeignete Bezugseinheit bezogene Werte für Grundstücke mit bestimmten wertbeeinflussenden Merkmalen (sogenannte Normobjekte).

Sie werden aus geeigneten Kaufpreisen abgeleitet und beziehen sich beispielsweise auf:

  • Flächen- oder Raumeinheiten (Gebäudefaktoren)

  • marktüblich erzielbare Erträge (Ertragsfaktoren)

  • andere geeignete Bezugseinheiten


Bei der Anwendung des Vergleichsfaktorverfahrens müssen die Faktoren an die individuellen Grundstücksmerkmale des Bewertungsobjekts sowie an die aktuellen Marktverhältnisse angepasst werden.



Welche Arten von Vergleichsfaktoren gibt es?

Zu den wichtigsten Vergleichsfaktoren zählen unter anderem:

  • Bodenrichtwerte

  • Vergleichsfaktoren für Eigentumswohnungen

  • Ertragsfaktoren

  • Gebäudefaktoren



Wie läuft das Vergleichswertverfahren ab?

Die Anwendungshinweise zur ImmoWertV geben ein Ablaufschema für das Vergleichswertverfahren vor (vgl. Abbildung).


Vergleichswertverfahren

Es zeigt sich, dass das Vergleichswertverfahren eine geeignete Methode zur Ermittlung von Verkehrswerten darstellt. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine Vielzahl an Prüfungen und sachgerechten Anpassungen.



Fazit

Das Vergleichswertverfahren ist ein geeignetes Bewertungsverfahren, da es auf tatsächlich realisierten Kaufpreisen basiert. Die Qualität der Wertermittlung hängt jedoch maßgeblich von der Datenbasis, deren Auswertung und der sachgerechten Anpassung an das Bewertungsobjekt ab.



Sachverständige für die Immobilienbewertung

Abschließend lässt sich festhalten, dass eine fundierte Immobilienbewertung die Grundlage für sichere und wirtschaftlich sinnvolle Entscheidungen bildet.


Als Sachverständige mit Sitz in München und Starnberg und Tätigkeit im gesamten Umland stehen wir Ihnen mit unserer fachlichen Expertise und langjährigen Erfahrung zur Seite. Wir erstellen Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB sowie Bewertungen nach §198 BewG, insbesondere für steuerliche Anlässe wie Erbschaften und Schenkungen.


Unser Anspruch ist es, jede Bewertung individuell, transparent und nachvollziehbar zu erarbeiten.


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