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Schenkung von Immobilien in München und Starnberg: Wann ist ein Sachverständigengutachten sinnvoll?

  • Autorenbild: SVBI Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung
    SVBI Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung
  • vor 22 Stunden
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 6 Stunden

Die Schenkung einer Immobilie ist eine beliebte Möglichkeit, Vermögen innerhalb der Familie frühzeitig zu übertragen und gleichzeitig mögliche steuerliche Vorteile zu nutzen. Gerade im Raum München und Starnberg, wo die Immobilienpreise seit Jahren auf hohem Niveau liegen, kann eine Schenkung erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Ein Sachverständigengutachten für Immobilien schafft hier Klarheit – sowohl für steuerliche Zwecke als auch zur Vermeidung späterer Streitigkeiten.


Schenkung Immobilie München Starnberg

1. Schenkungsteuer richtig einschätzen

Bei einer Schenkung einer Immobilie in München und Starnberg ist der gemeine Wert des Objekts maßgeblich für die Berechnung der Schenkungsteuer. Der gemeine Wert ist der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Persönliche Verhältnisse (z. B. Liebhaberpreise) bleiben unberücksichtigt. Finanzämter greifen auf standardisierte Bewertungsverfahren zurück, die nicht immer den realistischen Marktwert widerspiegeln, da individuelle Merkmale der zur bewertenden Immobilie unter Umständen keine Berücksichtigung finden oder nicht angemessen berücksichtigt wurden. Eine qualifizierte Wertermittlung durch einen Sachverständigen kann sicherstellen, dass der Verkehrswert (Marktwert) - und somit die Schenkungssteuer - korrekt ermittelt wird.


2. Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts

Gerade im Umgang Finanzämtern ist es entscheidend, dass ein Gutachten von einem Sachverständigen erstellt wird, der die erforderliche Qualifikation nachweist. Das Bewertungsgesetz (BewG) regelt in § 198 ausdrücklich:

„Als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts kann regelmäßig ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses im Sinne der §§ 192 ff. des Baugesetzbuchs oder von Personen dienen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind.“



3. Streitvermeidung unter Familienmitgliedern

Bei Immobilienschenkungen innerhalb der Familie entstehen häufig unterschiedliche Auffassungen über den Wert des Objekts. Ein neutraler, unabhängiger Sachverständiger liefert eine objektive Grundlage, die Missverständnissen vorbeugt. Dies ist besonders wichtig, wenn mehrere Erben oder Beschenkte beteiligt sind oder wenn ein Erbfall mit der Schenkung kombiniert wird. Ein Gutachten schafft Transparenz und kann Auseinandersetzungen vermeiden.


4. Regionale Besonderheiten: München und Starnberg

Die Immobilienmärkte in München und Starnberg sind geprägt von hohen Grundstückspreisen und dynamischen Entwicklungen. Eine fachgerechte Immobilienbewertung berücksichtigt nicht nur den aktuellen Markt, sondern auch die Lagequalität, die Bausubstanz und rechtliche Rahmenbedingungen. Gerade hier kann ein qualifizierter Sachverständiger den Verkehrswert (Marktwert) zuverlässig ermitteln und so eine sichere Grundlage für steuerliche und rechtliche Entscheidungen schaffen.


Fazit: Sachverständigengutachten als sichere Basis

Eine Schenkung von Immobilien ist ein komplexer Vorgang, bei dem steuerliche, rechtliche und familiäre Aspekte ineinandergreifen. Ein professionelles Immobiliengutachten bietet die notwendige Sicherheit – sowohl gegenüber dem Finanzamt als auch innerhalb der Familie.




Gutachter Immobilie Schenkung München Starnberg

Das SVBI Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung mit Standorten in München und Starnberg bringt die erforderliche Expertise und Zertifizierung nach DIN 17024 mit.



Wir bieten eine kostenfreie Erstberatung, um den individuellen Sachverhalt sowie die Anforderungen an das Gutachten im Vorfeld zu klären. Durch unsere Festpreise erhalten Auftraggeber absolute Transparenz und Planbarkeit – von der ersten Beratung bis zum fertigen Gutachten.





 
 
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